DIN EN 1090 – Die richtige Ausführungsklasse (EXC)

Herstellern von Bauprodukten wird seit Einführung der DIN EN 1090 im Jahr 2012 (Übergangsfrist bis 01.07.2014), eine Zertifizierung von einer akkreditierten Stelle abverlangt. Dies fordert die EU-Verordnung 305/2011 und ist für alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend.

Informationen über das Thema Schweißen sind finden Sie hier.


Update September 2019:

Zwar weniger in diesem Beitag behandelt, jedoch trotzdem Intressant: Seit September 2018 gibt es eine neue Auflage der DIN EN 1090. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Neu aufgenommen wurde der vierte Teil (DIN EN 1090-4). Titel: „Technischen Anforderungen an tragende, kaltgeformte Bauelemente aus Stahl und tragende, kaltgeformte Bauteile für Dach-, Decken-, Boden- und Wandanwendungen”.
  • Neue Anforderungen an Schweißungen an Betonstahl sowie das Verarbeiten von nichtrostenden Stählen.
  • Anforderungen an Schnittflächen beziehen sich nur noch an nicht verschweißte Kanten.
  • Jährliche Prüfung von automatisierten Schneidprozessen nun empfohlen.
  • Standardschweißverfahren in EXC3 und EXC4 nun unter Auflagen möglich.
  • Kreuzzugproben ab jetzt nur noch ab S460.
  • Neue Aufgabe für den Tragwerksplaner: Bestimmung der EXC (Ausführungsklasse)
  • Schweißen von grundierten Materialien nur noch in EXC1 zugelassen. In anderen Ausführungsklassen wird die Überschweißung nun in die Verfahrensprüfung mit einbezogen.
  • Lochschweißungen müssen einen Mindestradius von 40mm haben.
  • Neue Anforderungen an Kehlnähten bei Bauteilanschlüssen.
  • Schweißnahtprüfung: zu kleine Kehlnahtdicke wird nun enger toleriert.
  • Neue Festlegung von Schweißnahtklassen (WIC).
  • Bei neuer Schweißanweisung: Prüfung der ersten fünf Schweißungen mittels zerstörungsfreier Prüfung.

Blätter der DIN EN 1090 ff

  • DIN EN 1090-1 verpflichtet zur werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und soll sicherstellen, dass nichtkonforme Produkte das Herstellerwerk nicht verlassen. Des Weiteren wird geregelt, wie der Konformitätsnachweis (CE) zu führen ist. Wenn die Konformität nachgewiesen wurde, darf das CE-Zeichen vergeben werden.
  • DIN EN 1090-2 stellt eine Sammlung von technischen Regeln dar, wie Tragwerke aus Stählen herzustellen sind.
  • DIN EN 1090-3 ist der Pedant zur EN 1090-2 und enthält technische Regeln zur Erzeugung von Tragwerken aus Aluminium.
  • Die DIN EN 1090 ist übrigens jeweils die deutsche Fassung des DINs, des Deutschen Institut für Normung.

Innerhalb des Regelwerks werden vier Ausführungsklassen genannt. Im Zuge der Zertifizierung einer Herstellerfirma muss eine Ausführungsklasse ausgewählt werden. Folgend darf ein Unternehmen Aufträge nur noch entsprechend seiner zertifizierten Ausführungsklasse ausführen.

Bedeutung der Ausführungsklasse (EXC)

  • Die Ausführungsklasse 1 (EXC 1) umfasst hauptsächlich Konstruktionen aus Stählen bis zur Qualität S275, die vorwiegend ruhenden Belastungen ausgesetzt sind. Beispiele sind einfache Geländer (bis zu 0,5kN/m Stoßbelastung), Treppen oder Balkone für Einfamilienhäuser sowie Vordächer auf nicht öffentlichen Grundstücken wie Bauernhöfen oder Bauhöfen.
  • Die nächsthöhere Ausführungsklasse 2 (EXC 2) umfasst neben den oben genannten Konstruktionen auch “nicht vorwiegend ruhend belastete” Tragwerke bis zur Stahlqualität S700. Klassische Beispiele für diese Ausführungsstufe sind einfache Konstruktionen auf öffentlichem Grund wie Vordächer, Treppen, aber auch Tragkonstruktionen für Gewerbebauten (Hallenbau). Hinweis: Alle tragenden Strukturen, die nicht EXC 1 EXC 2 oder EXC 3 entsprechen, werden nach EXC 2 klassifiziert.
  • Sollen Tragwerke nicht in statischer Lage verwendet werden (Kranbahnen, Strassenbrücken oder fliegende Bauten), werden diese der EXC 3 bzw. Ausführungsklasse 3 zugeordnet.
  • Tragwerke mit extremen Versagensfolgen werden in die Ausführungsklasse 4 eingestuft. Typischerweise werden hier Personenschäden und Umweltverschmutzung berücksichtigt.

Im übrigen bietet die Norm eine Tabelle als Empfehlung für die Einordnung in EXC1 bis EXC4:

Auswahl Ausführungsklassen

Schadensfolgeklassen (CC)

Die Wahl der Schadensfolgeklasse wird wie folgt empfohlen:

  • Gering: Geringe Auswirkungen auf Menschenleben und geringe oder vernachlässigbare wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen.
    • Beipsiel: Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr
  • Mittel: Mäßige Auswirkungen auf Menschenleben, erhebliche wirtschaftliche, soziale oder ökologische Auswirkungen.
    • Beispiel: Wohn- oder Bürogebäude, öffentliche Gebäude mit mittleren Versagensfolgen.
  • Hoch: Hohe Auswirkungen auf Menschenleben oder sehr hohe wirtschaftliche, ökologische oder soziale Auswirkungen.
    • Beispiel: Tribünen, öffentliche Gebäude mit viel Personenverkehr, Konzerthallen.
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