DIN EN 1090-1 – Info zur Norm und Zertifizierung

Seit Juli 2014 sind europäische Unternehmen der Bauindustrie verpflichtet, tragende Produkte aus Stahl und Aluminium innerhalb der EU nur noch mit einer CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Die 2010 eingeführte Norm EN 1090-1 regelt den Konformitätsnachweis, die Herstellerzertifizierung und die interne Produktionskontrolle.

Begriffe

Ausführungsnorm: z.B. EN 1090-2/3/4/5

Entwurfsnorm: z.B. EN 1990 ff. (Eurocodes)

Was ist die DIN EN 1090-1?

Im Dezember 2011 hat die Europäische Union die neue Fassung der Bauproduktenverordnung 305/2011 (EU) (zuvor 89/106/EWG Bauproduktenrichtlinie) veröffentlicht. Die neue Verordnung verpflichtet metallverarbeitende Unternehmen nun dazu, tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium mit einer Konformitätserklärung zu versehen. Zu diesem Zweck wurde die Normenreihe EN 1090 entwickelt, die aus drei Teilen besteht:

  • DIN EN 1090-1: Ausführung von Tragwerken aus Stahl und Aluminium – Teil 1: Verfahren zur Bescheinigung der Konformität für tragende Bauteile;
  • DIN EN 1090-2: Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
  • DIN EN 1090-3: Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken – Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken

Nachweis der Konformität

Der erste Teil der harmonisierten europäischen Norm (EN 1090-1) befasst sich mit der Bemessung und Herstellung von tragenden Bauteilen im Bauwesen aus Stahl oder Aluminium. Die Anwendungsbereiche sind tragende Bauteile sowie ggf. Bausätze. Wenn der Leitfaden befolgt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Bauteile die angegebenen Leistungsmerkmale aufweisen. Dies wird als Konformitätsvermutung bezeichnet. Voraussetzung für diese Vermutung ist (unter anderem) das Arbeiten nach den geltenden Teilen der Eurocodes (Bemessungsnormen) sowie den Bemessungsnormen EN 1090-2/3.

Anforderungen zum Nachweis der Konformität:

  • Die zulässigen Baumaterialien finden Sie in den jeweiligen Bemessungsnormen. Für Stahl ist dies die Tabelle 2 der DIN EN 1090-2; für Aluminium gilt die Tabelle 2 der DIN EN 1090-3.
  • Der Abschnitt „Allgemeintoleranzen“ der jeweiligen Konstruktionsnorm beschreibt die zulässigen Abweichungen für Maße und Form.
  • Der Begriff „schweißbar“ wird ebenfalls definiert. Auch Materialien sollten in Dickenrichtung bewertet werden, falls dies wichtig ist.
  • Für Stahlkonstruktionen müssen Materialien mit geeigneter Bruchzähigkeit ausgewählt werden. Für Aluminiumbauteile ist die Bruchzähigkeit nicht spezifiziert. Die charakteristischen Werte verbessern sich mit abnehmender Temperatur.
  • Angabe der Tragfähigkeit, entweder auf der Grundlage des Querschnittswiderstandes oder der Konstruktionsunterlagen
  • Deklaration der Ermüdungsfestigkeit
  • Klassifizierung der Feuerbeständigkeit
  • Berücksichtigung von Verformungen Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
  • Brandverhalten nach EN 13501-1
  • Freisetzung von radioaktiver Strahlung oder Cadmium nicht zulässig
  • Anforderungen Einhaltung des Korrosionsschutzes

Durchführung einer Erstprüfung (ITT)

Eine erste interne Prüfung ist im Sinne der Bauproduktenverordnung vorgeschrieben. Hier muss ein Hersteller nachweisen, dass er in der Lage ist, tragende Bauteile nach den Normen und den aktuellen Regeln der Technik herzustellen oder in Verkehr zu bringen. Diese Erstprüfung muss vom Unternehmer in eigener Verantwortung durchgeführt und dokumentiert werden. Wird während oder nach der Prüfung festgestellt, dass Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, müssen die Maßnahmen den Korrekturmaßnahmen der Konstruktionsnormen entsprechen.

Um die Erstprüfung durchzuführen, gruppiert der Hersteller die Produkte zunächst in Produktfamilien. Diese Einteilung sollte so geschickt wie möglich vorgenommen werden, um den Aufwand für die notwendigen Auswertungen zu minimieren. Es sollte sichergestellt werden, dass Produkte mit im Wesentlichen gleichen Eigenschaften gemeinsam in einer Produktfamilie betrachtet werden. Zum Beispiel sollten zwei geschweißte Stahlkonstruktionen aus demselben Grundmaterial und demselben Schweißverfahren einer Familie zugeordnet werden. Bauteile aus Materialien mit geringerer Festigkeit können Produktfamilien mit höheren Anforderungen zugeordnet werden. Ähnliche Regeln gelten auch für den Aluminiumsektor.

Im Rahmen der Prüfung müssen die folgenden Themen geprüft und dokumentiert werden:

  • Toleranzabweichungen
  • Schweißbarkeit
  • Zähigkeitswerte
  • Belastbarkeit
  • Ermüdungsfestigkeit
  • Verformung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
  • Feuerbeständigkeit
  • Brandverhalten
  • Freisetzung von Radioaktivität und Cadmium
  • Schlagzähigkeit
  • Dauerhafte Festigkeit

Nach Abschluss des ersten Tests müssen die Ergebnisse sorgfältig dokumentiert und archiviert werden.

Werkseigene Produktionskontrolle

Eine weitere Grundvoraussetzung, die EN 1090-1 vorschreibt, ist die werkseigene Produktionskontrolle. Der Hersteller muss einrichten, dokumentieren und überprüfen, ob die in Verkehr gebrachten Produkte die geforderten Leistungsmerkmale aufweisen. Darüber hinaus lässt ein Unternehmen die funktionierende Produktionskontrolle von einer benannten Stelle zertifizieren. Häufig zertifizieren die Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten (SLV) oder TÜV-Ableger die Produktionskontrolle.

Um eine werkseigene Produktionskontrolle im Sinne der EN 1090 einzuführen, werden in der Regel verschiedene Dokumente, Kontrollen und Tests im Werk und im Betriebsprozess eingeführt. Auch für die herzustellenden Komponenten werden Prüfpläne erstellt.

Wichtig: Wenn ein Unternehmen über eine zertifizierte Produktionskontrolle verfügt, muss es diese auf alle Produkte anwenden. Es ist nicht möglich, Produkte nach EN 1090-1 herzustellen und andere nicht.

Wo gilt die DIN EN 1090-1?

Zunächst ist die DIN EN 1090-1 für alle Unternehmen in der EU verpflichtend, die tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium für die Bauindustrie herstellen oder vermarkten wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie nur planen oder nur ausführen/herstellen. Die Bescheinigung der Fertigungskontrolle, sowie die Schweißbescheinigung nach den Ausführungsnormen müssen in den meisten Fällen vorliegen. Und das in jedem beteiligten Unternehmen. Ein „Ausleihen“ eines Zertifikats wird oft gesehen, ist aber rechtlich nicht sehr sicher.

Fazit

Firmen und Unternehmen in Europa, die Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen anbieten, planen oder herstellen wollen und nicht über eine Zertifizierung nach EN 1090-1 verfügen, sollten sich so schnell wie möglich darum kümmern. Die Bauproduktenverordnung macht es deutlich. Eine Herstellung ohne Zertifizierung ist nicht rechtssicher.

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