Treppe Hergestellt nach EXC1 anstatt EXC2
Langsam aber sicher erhalten die Metallbauer die ersten Nachweise nach DIN EN 1993, d.h. statische Berechnungen nach Eurocode 3. Dabei tauchen natürlich auch die ersten Fehler und vermeidbare Probleme für den Metallbauer auf.
Kürzlich erhielt der Bundesverband Metall (BVM) von einem Metallbauer einen Prüfauftrag. Der Auftrag wurde nach DIN EN 1090-2 in der Ausführungsklasse 1 (EXC1) ausgeführt. Es handelte sich um eine Treppe in einem Wohngebäude. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in Zusammenarbeit mit dem BVM die Ausführungsklasse 1 für solche Bauwerke festgelegt.
Der Tragwerksplaner hat in Unkenntnis der DIBt-Mitteilungen 2/2011 streng nach EN 1990 für Wohngebäude die Schadensfolgeklasse CC 2 (consequences class 2) in die Bemessung eingetragen.
Demnach muss das Bauwerk in EXC2 ausgeführt werden, wenn die Matrix nach EN 1090-2, B.3 angewendet wird. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Matrix nur eine Empfehlung ist.
Leider hat der Stahlbauer dies übersehen.
Welche Konsequenzen hat dies für die Ausführung der Treppe?
Der Dokumentationsaufwand ist in EXC2 deutlich höher als in EXC1 (EN 1090-2, 4.2.1).
Für Brennzuschnitte gelten in EXC1 geringere Anforderungen.
Bei einspringenden Ecken muss mit einem Radius von r = 5 mm gearbeitet werden.
Für Schweißarbeiten sind in EXC2 die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 3834-4 nicht ausreichend.
In EXC2 dürfen nur qualifizierte Schweißverfahren angewendet werden (DIN EN 1090-2, Tabelle 12).
Ein Stumpfstoß der Treppenwange aus Flachstahl mit einer Ausnutzung von deutlich mehr als 50 % muss zusätzlich zerstörungsfrei geprüft werden. Der Metallbauer muss für dieses Bauvorhaben einen externen Prüfer beauftragen, da er in der Regel nicht über eigenes ZfP-Personal verfügt.
Für Unregelmäßigkeiten in Schweißnähten gelten in EXC2 höhere Anforderungen als in EXC1.
Diese kurze Aufzählung zeigt, wie wichtig es ist, dass Tragwerksplaner und Metallbauer mit dem Regelwerk vertraut sind, um eine wirtschaftliche Ausführung zu gewährleisten.
Fazit
Vereinbaren Sie in der Bauteilspezifikation (Angebot, Auftrag, Freigabezeichnung) möglichst immer die Ausführungsklasse mit den geringsten Anforderungen gemäß den DIBT-Mitteilungen 2/2011 oder – inhaltlich identisch – dem BVM-Merkblatt 4 „Ausführungsklassen“. Bei Argumentationsbedarf oder Fragen helfen die Fachberater der Landesverbände oder des BVM gerne weiter.